Der Terrier, Juni 2005

Obmann der Leistungsrichter

Prüfungsordnung des KfT für die Ausdauerprüfung (AD)

Liebe Hundesportler,

Die VDH-PO wurde als Gesamtauflage für alle AZG-Vereine gedruckt. Da die Prüfungsordnung zur Ausdauerprüfung auf Grund der Abweichungen der einzelnen Verbände fehlt, an dieser Stelle die z.Zt. gültige PO. Die nachstehende PO gilt nur für den Bereich des KfT. Die PO zur Konditionsprüfung ist neben der Begleithundeprüfung eine Zulassungsbedingung für die Rettungshundetauglichkeitsprüfung und ist Bestandteil der z.Zt. gültigen VDH PO.

1.Allgemeines

1.1 Zweck

Die Ausdauerprüfung soll den Beweis erbringen, dass der Hund imstande ist, eine körperliche Anstrengung bestimmten Grades zu leisten, ohne danach erhebliche Ermüdungserscheinungen zu zeigen. Bei den Körperverhältnissen des Hundes kann die geforderte Anstrengung nur in Laufleistungen bestehen, von denen wir wissen, dass sie erhöhte Anforderungen an die inneren Organe, besonders das Herz die Lungen und ebenso an den Bewegungsapparat selbst stellen, bei denen aber auch andere Eigenschaften, wie Temperament und Härte, zur Auswirkung kommen. Die mühelose Bewältigung der Leistungen müssen wir als Beweis für die körperliche Gesundheit und das Vorhandensein der von uns gewünschten Eigenschaften ansehen. Beides ist Vorbedingung, um mit dem Hund Sport zu treiben.

1.2 Anmeldung

Die Ausdauerprüfung wird vom Mitgliedsverein durchgeführt, sie unterliegt wie jede andere Veranstaltung dem Terminschutz und muß mit dem entsprechend beantragt werden, so dass eine Veröffentlichung in der Zeitung „DER TERRIER“ möglich ist. Die Anmeldung der Hunde zur AD hat schriftlich vom Besitzer 8 Tage vor dem Prüfungsbeginn beim Prüfungsleiter zu geschehen. Die Teilnahme an der Ausdauerprüfung ist freiwillig. Falls im Verlaufe einer AD ein Hundeführer oder dessen Hund körperlichen Schaden erleiden sollte, kann hierfür weder der KfT noch der durchführende Verein haftbar gemacht werden.

1.3 Zulassung

Das Mindestzulassungsalter beträgt 14 Monate, das Höchstzulassungsalter 7 Jahre. Zugelassen sind zu einer Prüfung höchstens 20 Hunde bei einem Richter; bei mehr als 20 Hunden muss ein zweiter Richter hinzugezogen werden. Die Außentemperatur soll möglichst nicht über 22°C liegen. Die Hunde müssen voll gesund und gut durchtrainiert sein. Kranke, nicht genügend kräftige Hunde, heiße, trächtige oder säugende Hündinnen dürfen nicht zugelassen werden. Bei Beginn der Prüfung wird die Unbefangenheitsüberprüfung und Identitäts-kontrolle durchgeführt.

1.4 Bewertung

Punkte oder Wertnoten werden nicht vergeben, sondern nur ,,Bestanden“ oder ,, Nicht Bestanden“. Bei ,,Bestanden“ wird das Kennzeichen ,AD“ zuerkannt.

1.5 Gelände

Die Prüfung soll auf Straßen und Wegen von möglichst verschiedener Beschaffenheit abgehalten werden (asphaltierte, gepflasterte und ungepflasterte Straßen und Wege).

2. Durchführung der Ausdauerprüfung

Zurücklegen einer Strecke von 20 km Länge in einem Tempo von 12 bis 15 Kilometer pro Stunde für Rassen größer 55cm Widerrist.

Zurücklegen einer Strecke von 10 km Länge in einem Tempo von 10 bis 15 Kilometer pro Stunde für Rassen kleiner 55cm Widerrist. 

2.1 Laufübung

Der Hund hat laut (lt. StVO) angeleint an der rechten Seite des Führers in normalem Trabe neben dem Fahrrad zu laufen. Ein überhastetes laufen ist zu vermeiden, Die Leine muss entsprechend lang gehalten werden, damit der Hund die Möglichkeit hat, sich dem jeweiligen Tempo anzupassen. Leichtes ziehen an der Leine (Vorprellen) ist nicht fehlerhaft, jedoch ständiges Nachhängen des Hundes. Nachdem 8 km zurückgelegt sind, ist eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Während dieser Zeit hat der Richter die Hunde auf etwaige Ermüdungs-erscheinungen zu beobachten. Stark übermüdete Hunde sind von der weiteren Prüfung auszuschließen. Nach der Pause sind weitere 7 km zurückzulegen und eine Pause von 20 Minuten einzulegen. Während dieser Pause ist dem Hunde Gelegenheit zu geben, sich frei und zwanglos zu bewegen. Vor der weiteren Laufübung hat der Richter die Hunde auf Ermüdungserscheinungen bzw. auf wund gelaufene Pfoten zu überprüfen. Stark übermüdete Hunde, und Hunde deren Pfoten wund gelaufen sind, sind von der weiteren Prüfung auszuschließen. Nach Beendigung der Laufübungen ist eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Während der Pause ist dem Hund Gelegenheit zu geben, sich frei und zwanglos zu bewegen. Der Richter hat nun festzustellen, ob der Hund Ermüdungserscheinungen zeigt bzw. sich die Pfoten wund gelaufen hat. Richter und Prüfungsleiter sollen die Hunde möglichst auf dem Fahrrad begleiten oder mit dem Kraftwagen folgen. Die entsprechenden Feststellungen bei den Hunden sind zu notieren. Es ist erforderlich, dass die Prüflinge von einem Kraftwagen begleitet werden, damit Hunde, die erkennen lassen, dass sie den Anstrengungen nicht gewachsen sind, in das Kraftfahrzeug verladen und weiter transportiert werden können. Als nicht bestanden gilt die Prüfung, wenn die Hunde jegliches Temperament und die Härte vermissen lassen, außergewöhnliche Ermüdungserscheinungen zeigen und das Tempo von 12 bzw. 10 km pro Stunde nicht durchhalten, sondern erheblich mehr Zeit brauchen.

2.2 Unterordnung

Nach Beendigung der Laufübung haben auf Anweisung des Richters die Führer mit ihren Hunden bei Fuß Aufstellung zu nehmen. Jeder Teilnehmer hat nach Aufruf mit seinem Hund die Übung Frei folgen (VPG 1, ohne Gruppe) zu zeigen. Die Übungen können an lockerer Leine gezeigt werden. Die Abgabe von Schüssen hat zu unterbleiben.

2.3 Zur Beachtung!

Der Prüfungsleiter hat den Treffpunkt (Abfahrt) der Prüfungsteilnehmer so festzulegen, dass für alle möglichst der gleiche Anfahrtsweg besteht. Hierdurch soll vermieden werden, dass Hunde durch einen weiteren Anmarschweg zusätzlich belastet werden. Die Hundeführer müssen ihren Hunden auf dem Anmarschweg Gelegenheit geben, sich ausgiebig lösen zu können. Es ist strengstens verboten, während der Prüfung so genannte Frühstückspausen mit dem Genuss von Alkohol abzuhalten.

Prüfungsordnung des KfT für die Konditionsprüfung

10 km langes traben in einem Zeitraum von ca. 70 Minuten, wobei der Hund weder gesundheitliche Schäden noch Übermüdungs-erscheinungen zeigen darf. Das Bestehen der Konditionsprüfung ist schriftlich zu bestätigen und eine Voraussetzung zur Teilnahme an einer Rettungshundetauglichkeitsprüfung. Eine bestandene Ausdauerprüfung ersetzt die Konditionsprüfung.

Uwe Krachudel
Obmann der Leistungsrichter